Miet- und Wohnungseigentumsrecht



Sowohl das Mietrecht als auch das Wohnungseigentumsrecht sind in den letzten Jahren vom Gesetzgeber neu geregelt worden. Für den juristischen Laien wurden diese Rechtsgebiete hierdurch noch unübersichtlicher, weshalb es ratsam ist, einen Anwalt einzuschalten, wenn Fragen auftauchen.

 

Wir beraten sowohl Vermieter als auch Mieter im Wohn- und Gewerberaummietrecht. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Gestaltung und Überarbeitung von Mietverträgen. Während des Mietverhältnisses sind häufig Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen sowie Mietminderungen zu überprüfen; immer wieder stellt sich auch die Frage, welche Mietpartei erforderliche Reparaturkosten zu tragen hat. Schließlich sind wir mit Kündigungen, dem klassischen Thema „Schönheitsreparaturen“, Räumungsklagen sowie Fragen des Vollstreckungsschutzes befasst.

Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts vertreten wir Hausverwaltungen, Wohnungs-eigentumsgemeinschaften und auch einzelne Wohnungseigentümer. Unsere anwaltliche Tätigkeit umfasst u.a. die Gestaltung von Teilungserklärungen, die Beratung/Vertretung von Hausverwaltungen und Wohnungseigentümern in der Eigentümerversammlung, Beschluss-anfechtungen sowie das Führen gerichtlicher Verfahren über Wohngeldforderungen. Mit zunehmendem Alter der Gebäudesubstanz rückt das Thema „Sanierung“ mehr und mehr in den Vordergrund; hier beraten wir in kritischen Fragen und führen erforderlichenfalls auch hierüber Prozesse.

 

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Dr. Klaus Scherf

Rechtsanwalt Philipp Layher

Rechtsanwältin Ruth Winkler

Rechtsanwalt Laurèl Müller