Bank- und Kapitalmarktrecht


Das Bankrecht ist als Rechtsgebiet inhaltlich nicht klar definiert, es überschneidet sich mit anderen Rechtsgebieten wie dem Bürgerlichen Recht, dem Handelsrecht, dem Wertpapierrecht, aber auch dem Strafrecht und Steuerrecht.

Wir sind ausschließlich im privaten Bankrecht tätig, d.h. dem Rechtsgebiet, in welchem die Rechtsverhältnisse zwischen den Banken und deren Kunden durch Gesetz oder teilweise noch in viel stärkerem Maße durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und besonderen Bedingungen der Banken in den verschiedenen Geschäftszweigen geregelt sind.

 

Das Bankrecht unterliegt insbesondere durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wie aber auch der des Europäischen Gerichtshofs einem ständigen Wandel.

Wir vertreten seit Jahren Banken und Sparkassen, aber auch Bankkunden und sind demgemäß in

besonderem Maße mit den Brennpunkten des Bankrechts, wie z.B. Bürgschaftsrecht, Mithaftung naher Angehöriger, Fondsbeteiligungen und Immobilienfinanzierungen bestens vertraut.

 

Große Erfahrung haben wir auch in weiteren Schwerpunkten des Bankrechts wie dem Wertpapierrecht, dem Kreditrecht, der Kredit-sicherungspraxis und dem Kapitalmarktrecht.

 

Über Spezialwissen verfügen wir insbesondere dort, wo gegenläufige Interessen oft nur gerichtlich geklärt werden können, wie z.B. auf dem Gebiet der Sicherheitenverwertung, Insolvenzanfechtung und der Anfechtung von Vermögensverschiebungen nach Maßgabe des Anfechtungsgesetzes.


Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Dr. Eike Witt
Rechtsanwalt Dr. Klaus Scherf
Rechtsanwalt Stefan Legler