Nicht erst, wenn das Porzellan zerschlagen ist, lohnt der Weg zum Anwalt. Gerade in „Friedenszeiten“, also vor oder während einer intakten Ehe, können individuelle Vereinbarungen in einem Ehevertrag am besten getroffen werden, mit denen man eine gerechte Lösung erreichen und späteren Streit vermeiden kann.

 

Wir beraten Sie über die rechtlich zulässigen Möglichkeiten sowie deren Folgen und arbeiten für Sie eine maßgerechte Regelung in einem Ehevertrag oder, im Konfliktfall, einer Scheidungsfolgenvereinbarung aus.

 

Ist die Trennung erfolgt oder steht die Scheidung bevor, so beraten und unterstützen wir Sie sowohl außergerichtlich wie auch vor Gericht in allen Bereichen im Familienrecht, also insbesondere betreffend die Scheidung, den Versorgungsausgleich, den Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt, den Zugewinnausgleich, die elterliche Sorge und das Umgangsrecht.

Wir vertreten und beraten Sie mit dem notwendigen Feingefühl und, wenn geboten, auch mit der erforderlichen Durchsetzungsfähigkeit. Unsere Beratung erfolgt stets unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung.

 

Gerade in Zeiten von Gesetzesreformen und Änderungen höchstrichterlicher Rechtsprechung ist eine solche fachkundige anwaltliche Beratung dringend erforderlich.


Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Eilert-Christian Fels



Ehekrise?

Ihre Ehe befindet sich in einer Krise? Dann sollten Sie schnellstmöglich anwaltlichen Rat suchen. Bereits in der ersten Trennungsphase werden wichtige Weichen gestellt. Nur wenn Sie Ihre Rechte und auch Pflichten kennen, können Sie sich richtig entscheiden und auch Ihre Rechte durchsetzen. Es empfiehlt sich deshalb, sich von vornherein in der Trennungsphase, erst recht bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung, durch einen auf das Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten und vertreten zu lassen.


Wie viel Unterhalt muss ich zahlen / kann ich geltend machen?
Ob und in welcher Höhe Sie Unterhalt zahlen oder geltend machen können, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Der Kindesunterhalt bestimmt sich grundsätzlich nach der Düsseldorfer Tabelle. Der Ehegattenunterhalt bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Für die Klärung der Fragen, wie das der Unterhaltsberechnung zugrunde zu legende Einkommen zu ermitteln ist, welche Belastungen in Abzug gebracht werden können und ob der Unterhaltsanspruch nicht ausgeschlossen ist, sollten Sie anwaltlichen Rat einholen.

Sie dürfen Ihre Kinder nicht sehen?

Soweit Ihnen der Umgang mit Ihren Kindern völlig oder teilweise verweigert wird, hat dies erheblichen Einfluss auf die Entwicklung Ihrer Kinder und insbesondere natürlich auch auf die Beziehung zu Ihren Kindern. Der Anwalt kann Sie fachkundig beraten, welche Rechte Sie haben, welche staatlichen Stellen Sie unterstützen können und wie ein Umgang gerichtlich erzwungen werden kann.

 

Alles bestens?
In Ihrer Ehe läuft alles bestens oder Sie sind noch gar nicht verheiratet? Gerade jetzt haben Sie die besten Möglichkeiten, Ihre Ehe durch Abschluss eines individuellen Ehevertrages auf ein solides Fundament zu stellen. Wir beraten Sie über die gesetzlichen Regelungen und die Möglichkeiten, eine individuelle und Ihren Bedürfnissen und Vorstellungen entsprechende Vereinbarung zu treffen. Wir formulieren auf Wunsch für Sie auch den kompletten Ehevertrag.

Sie sind schon vor Gericht?

Auch wenn in einem unstreitigen Scheidungsverfahren nur der Antragsteller, nicht jedoch der Antragsgegner anwaltlich vertreten sein muss, empfiehlt sich doch dringend, sich vor Gericht anwaltlich vertreten zu lassen. Nur der Anwalt kann richtig beurteilen, ob eigene Anträge gestellt werden sollten.

 

Düsseldorfer Tabelle mit Anmerkungen:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2018/Duesseldorfer-Tabelle-2018.pdf


Süddeutsche Leitlinien:
http://www.olg-stuttgart.de/pb/,Lde/Unterhaltsrechtliche+Leitlinien


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Duesseldorfer-Tabelle-2018.pdf
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