Derzeit stellt die SOKA-Bau (Sozialkasse der Bauwirtschaft) wieder vermehrt Zahlungsaufforderungen an kleine und mittlere Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen, die – oft ohne es zu wissen – unter den Geltungsbereich der allgemeinverbindlichen Bautarifverträge fallen können.
Was bedeutet das für Sie als Unternehmer?
Auch Betriebe, die nicht tarifgebunden sind und sich nicht als Bauunternehmen verstehen, werden von der SOKA-Bau angeschrieben und zur Abgabe von Erklärungen oder zur Zahlung von Beiträgen aufgefordert – häufig mit der Behauptung, man habe „bauähnliche Tätigkeiten“ ausgeführt.
Dabei geht es nicht selten um Rückforderungen für mehrere Jahre, verbunden mit erheblichen Säumniszuschlägen und der Androhung gerichtlicher Schritte.
Typische betroffene Branchen:
- Garten- und Landschaftsbau
- Trockenbau und Innenausbau
- Kabelverlegung, Netzwerktechnik
- Abbruch- und Entkernungsarbeiten
- Hausmeisterdienste mit baulichen Leistungen
Was Sie jetzt tun sollten:
Ignorieren Sie solche Schreiben keinesfalls – reagieren Sie nicht unüberlegt, sondern lassen Sie unverzüglich fachanwaltlich prüfen, ob Ihr Unternehmen tatsächlich unter die Bautarifverträge fällt. Häufig sind die Einschätzungen der SOKA-Bau juristisch angreifbar.
Unsere Leistungen für Sie:
- Prüfung der Beitragspflicht
- Abwehr unberechtigter Forderungen
- Vertretung im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren
- Präventive Beratung bei neuen Tätigkeitsfeldern oder Betriebsumstrukturierungen
Wir helfen schnell und kompetent – bundesweit!