Landgericht Stuttgart verurteilt Autobauer Porsche zur Rücknahme eines Porsche Cayenne mit „Abschalteinrichtung“

Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 25.10.2018 zu Az. 6 O 157/17 Porsche zur Rückzahlung des Kaufpreises eines Porsche-Cayenne-Dieselfahrzeuges Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges verurteilt. Der klagende Käufer muss sich allerdings für die Nutzung des Fahrzeuges eine entsprechende Entschädigung anrechnen lassen.

 

Wir hatten hier bereits vorher berichtet, dass das Landgericht Stuttgart in der Vergangenheit im Dieselskandal sehr verbraucherfreundlichen Urteile fällte. Auch im vorliegenden Fall zeigt sich das Landgericht als „Vorreiter“ in Sachen Kundenschutz. Die 6. Zivilkammer hat festgestellt, dass das streitgegenständliche Porsche-Cayenne-Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung enthielt, mit welcher die Zulassungsbehörden über die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeuges getäuscht worden seien. Die damaligen Porsche-Vorstände hätten insoweit vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt. Aus diesem Grund kann der klagende Käufer einen Schadensersatzanspruch gemäß § 826 BGB aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung geltend machen. Für den Verbraucher habe die konkrete Gefahr bestanden, dass das Kraftfahrbundesamt die Stilllegung des Fahrzeuges anordnet. Das Gericht ist davon ausgegangen, dass der Kunde das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn ihm die Abgasmanipulationen bekannt gewesen wären. Insoweit hat der Autobauer den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der Kunde das Fahrzeug nicht gekauft hätte. Das Landgericht hat ausgeurteilt, dass Porsche dem Kläger rund EUR 59.000,00 zzgl. Zinsen zurückerstatten muss, wobei der Kunde sich hier einen Vorteilsausgleich für den Gebrauch des Fahrzeuges in den vergangenen Jahren anrechnen lassen muss. Darüber hinaus kann der Kunde das Fahrzeug zurückgeben. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist wenig überraschend, dass Porsche angekündigt hat, Rechtsmittel einzulegen.

 

Gerade vor dem Hintergrund der um sich greifenden Fahrverbote sollten Verbraucher prüfen bzw. prüfen lassen, ob es für sie Möglichkeiten der Rückabwicklung ihres Fahrzeugkaufes gibt.