Die Kindesunterhaltsbeträge nach der Düsseldorfer Tabelle haben sich erneut zum 01.01.2017 erhöht. Auch das Kindergeld hat sich um EUR 2,00 je Monat erhöht. Es gilt die neue Düsseldorfer Tabelle, welche Sie hier finden.
Die Kindesunterhaltsbeträge nach der Düsseldorfer Tabelle haben sich erneut zum 01.01.2017 erhöht. Auch das Kindergeld hat sich um EUR 2,00 je Monat erhöht. Es gilt die neue Düsseldorfer Tabelle, welche Sie hier finden.
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