Unternehmer aufgepasst! Landgericht Hamburg verschärft Haftung bei Verlinkung

In einem Urteil vom 18.11.2016 zu Az. 310 O 402/16 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass auch das bloße Setzen eines Links auf eine andere Website, die eine Urheberrechtsverletzung wie z.B. die unerlaubte Verwendung eines Fotos enthält, eine schuldhafte Rechtsverletzung darstellen kann.

 

Vor dem Landgericht Hamburg hatte ein Fotograf dem Betreiber einer Internetseite auf Unterlassung in Anspruch genommen, der auf seiner Seite lediglich einen Link gesetzt hatte, der den Internetnutzer auf eine weitere Internetseite eines anderen Anbieters weiterleitete. Auf dieser verlinkten Internetseite wurde dann ein Artikel dargestellt, der unberechtigterweise mit einem Foto des klagenden Fotografen illustriert war.

 

Ausgangspunkt für die rechtliche Beurteilung durch das Landgericht Hamburg war eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 08.09.2016 zu Az. C-160/15 (GS Media). Hier hat der EuGH klargestellt, dass auch das bloße Verlinken eine Rechtsverletzung darstellen kann, wenn auf der verlinkten Internetseite ein urheberrechtlich geschütztes Werk unberechtigterweise veröffentlicht wird. Dies gilt auf jeden Fall im gewerblichen Bereich bzw. wenn die Linksetzung „mit Gewinnerzielungsabsicht“ erfolgt.

 

Das Landgericht Hamburg geht in seiner Entscheidung davon aus, dass bei der Beurteilung, ob eine Prüfungspflicht hinsichtlich der verlinkten Inhalte dem Betreiber einer Website auferlegt werden kann, zu prüfen ist, inwieweit der Internetauftritt insgesamt darauf abzielt Gewinne zu erzielen und nicht nur die Verlinkung selbst.

 

Aus unserer Sicht führt diese Auslegung dazu, dass sämtliche Betreiber von „geschäftlichen“ Internetseiten sicherstellen müssen, dass die von ihnen per Verlinkung in ihr Internetangebot eingebundenen Webseiten auf Urheberrechtsverletzungen geprüft werden. Dies erfordert selbstverständlich einen erheblichen Mehraufwand und ist auch gerade im Hinblick auf dauerhafte Verlinkungen auf Blog- oder RSS-Feed-Seiten problematisch. Insoweit müssen die Verlinkungen, die auf der eigenen Homepage enthalten sind, dauerhaft auf „fremde“ Rechtsverletzungen überprüft werden.