Keine Störerhaftung des Internetanschlussinhabers bei passwortgeschütztem W-Lan

In einer wegweisenden Entscheidung hat der Bundesgerichtshof am 24.11.2016 zu Az. I ZR 220/15 entschieden, dass die Inhaberin eines W-Lan-Internetanschlusses nicht für Rechtsverletzungen haftet, die von dritten Personen begangen werden, die sich unberechtigterweise Zugang zum W-Lan der Anschlussinhaberin verschafft haben. Der Bundesgerichtshof hat aber die Haftung des Anschlussinhabers nicht generell verneint, vielmehr ist er seiner bisherigen Linie treu geblieben. Im vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall nutzte die Anschlussinhaberin einen Router mit einer sogenannten WPA2-Verschlüsselung, die im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Routers im Jahre 2012 den aktuellen bzw. allgemeinen Sicherheitsstandard darstellte. Allerdings die Anschlussinhaberin das vom Hersteller vorgegebenen 16-stellige Passwort nicht geändert. Der BGH stellte nochmal klar, dass der Inhaber eines Internetanschlusses mit W-Lan-Funktion nur zur Prüfung verpflichtet sei, ob der von ihm eingesetzte Router über die im Zeitpunkt seines Kaufes für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen, also einen aktuellen Verschlüsselungsstandard sowie ein individuelles, ausreichend langes und sicheres Passwort verfügt. Die Beibehaltung eines vom Hersteller voreingestellten W-Lan-Passworts kann eine Verletzung der Prüfungspflicht darstellen, wenn es sich nicht um ein für jedes Gerät individuell, sondern für eine Mehrzahl von Geräten verwendetes Passwort handelt.

 

Vorliegend konnte von der Klägerin, die Inhaberin der Verwertungsrechte des Films „The Expendables 2“, nicht bewiesen werden, dass der Hersteller des eingesetzten Routers für alle seine Geräte nur ein Passwort vergibt.

 

 

Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes steht somit fest, dass – zumindest im privaten Bereich – Anschlussinhaber nicht für Sicherheitslücken haften, wenn sie ihm Zeitpunkt der Anschaffung und Inbetriebnahme von Geräten und Software die zu diesem Zeitpunkt allgemein anerkannten und aktuellen Sicherheitsstandards erfüllen.